Wieviele Absteiger kann es geben?

Dank Nördlingen/Gießen komme ich nicht zu meinem Nachbericht über ALBA-Bonn, aber die Debatte über die BBL 2009 ist heißer. Nun gibt es die ersten Stimmen aus Gießen. Das Problem scheint sich zu verlagern.

Der Gießener Anzeiger bringt jetzt einen Originalton vom Geschäftsführer und Retter der 46ers Christoph Syring mit indirektem Verweis auf die (Nicht-)Aussagen der BBL:

,,Unstrittig ist, dass Nördlingen der erste Absteiger der laufenden Saison ist. Strittig ist jedoch, ob wir damit automatisch drin bleiben, da in den Statuten nicht automatisch geregelt wird, dass es nur zwei Absteiger geben darf. Jan Pommer konnte mir dazu auch nicht mehr sagen.“

Blöderweise stimmt das so. In den Statuten findet sich keine Zahl der Absteiger. Nirgendwo steht „zwei Team steigen ab“. Sondern nur in der Ausschreibung zur Saison 2008-2009 steht, dass die beiden nach Abschluss der Hauptrunde am schlechtesten platzierten Teams absteigen. Die BBL hat anscheinend vergessen das Verhältnis des technischen sportlichen Abstiegs zum „nur“ sportlichen Abstieg in ihrer Spielordnung zu regeln.

Mit dem sportlichen Abstieg muss das sportliche Teilnahmerecht in der ProA korrespondieren. Da deren Größe auch bestimmt ist, dürfte hieran – vorbehaltlich der diesjährigen Punkteregeln – ein Dominoeffekt bis in die Regionalligen anknüpfen. Denn wenn mehr Teams als zwei aus der BBL runterrutschen, müssten ja irgendwie die Größe der ProA gewahrt werden. Doch auch der Blick in die Statuten der ProA hilft zu dieser späten Stunde nur bedingt. Wenigstens findet sich hier ein möglicher Grund für den Fristablauf für den „Rückzug ohne Sanktion“ am 31.5.2009.

§5 Abs. 2 Spielordnung Zweite Liga.

Sportliche Absteiger sind Mannschaften, die die nach der Ausschreibung festgesetzten Abstiegsplätze nach Rechtskraft der Abschlusstabelle einnehmen. Sind in der Spielgruppe Pro A Abstiegsplätze in der Ausschreibung festgelegt, die nur unter der Bedingung gelten, dass die Anzahl der Auf- und Absteiger zwischen 1. BBH und Pro A nicht übereinstimmt, kann diese zusätzliche Abstiegsregelung nicht angewendet werden, falls ein Verzicht nach Abs. 1 Satz 3 im Zeitraum 01.06. – 30.06. – verbunden mit der Wiedereingliederung des betreffenden Bundesligisten – zum Eintritt dieser Bedingung führt. Die Spielgruppe Pro A ist dann ggf. über Sollstärke durchzuführen.

(BBH ist wohl ein redaktionelles Versehen und soll BBL heißen).

Weiterhin viel Platz zum Diskutieren. Ich glaube noch immer, dass es am saubersten und stringentesten wäre, die Nördlinger einfach als  Absteiger der gegenwärtig laufenden BBL-Saison festzusetzen und Gießen dann eben in der Liga zu belassen.

Wir können nun fleissig über die Zahl rechnerisch möglicher Absteiger diskutieren. Mein Verständnis der Liga unter Berücksichtigung der Praxis der letzten Jahre sagt mir: Es sind zwei. Das stand die ganze Zeit auf der Tabelle, davon sind alle ausgegangen. Diese Praxis ist bei der ergänzenden Auslegung der Statuten nicht unberücksichtigt zu lassen. Wenn man aus verschiedenen Gründen absteigen kann, dann muss man eben entscheiden was Vorrang hat. Dies dürfte im Zweifel der freiwillige Abstieg wie bei Nördlingen sein, so dieser nach Statuten fristgemäß bis zum Ende des Wettbewerbs erfolgt. Schwierig wird es dann jedoch, wenn mehr als zwei Teams freiwillig zurückziehen. Gäbe es dann einen Wettlauf um das sportliche Teilnahmerecht an der ProA? Oder nimmt diese, wie die oben zitierte Regelung andeutet unbegrenzt BBL-Teams auf, so diese nur als sportliche Absteiger feststehen?

Darüberhinaus warte ich gespannt auf die für heute erwartete Stellungnahme von Jan Pommer. Mal sehen, welchen zulässigen juristischen Trick er – wie bei Köln – aus dem Hut zaubert. Wichtig wäre vor allem, dass nun nicht Nördlingen für den fristgemäßen Rückzug bestraft wird: Das Recht zur sportlichen Teilnahme an der ProA sollten sie in jedem Fall bekommen.

Ich finde es lustig, dass das jetzt ganz plötzlich hochkocht. Denn – auch wenn Eigenlob stinkt – hingewiesen habe ich auf das Grundproblem des § 2 Abs. 3 Spielordnung am 31.3.2009 auf schoenen-dunk.

Die anderen Debattenbeiträge:

Crossover: BBL für Juristen

Lee’s Corner: Mit Insiderpostings von TS und dessen Hinweis, dass seit 2005 die Statuten gleichlautend sind.

Schoenen-Dunk

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6 Gedanken zu „Wieviele Absteiger kann es geben?

  1. 1. BBH ist übrigens kein Schreibfehler, sondern bedeutet wie in §1 der SO der AG 2. Basketball-Bundesliga definiert: 1. Basketball-Bundesliga Herren.

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