Die Gießen 46ers machen ernst. Sie sehen sich nicht als sportlicher Absteiger. Mit der heutigen Presseerklärung, die ich hier ausschnittsweise wiedergebe, erklären sie, dass sie nach dem Rückzug Nördlingens davon ausgehen, auf dem 16. Tabellenplatz zu stehen.
Nach eingehender juristischer Prüfung der Sachlage sind die LTi GIESSEN 46ers zu der Auffassung gelangt, nach dem freiwilligen Rückzug der Giants Nördlingen aus der Basketball Bundesliga (BBL) nicht länger als sportlicher Absteiger der BBL-Saison 2008/2009 zu gelten.
Nach Ansicht der Gießener Klubverantwortlichen müssten die LTi 46ers in der Abschlusstabelle als 16. geführt werden und dies würde auch bedeuten, dass die LTi 46ers damit die sportliche Qualifikation für die BBL-Saison 2009/2010 erlangt hätten.
Sollte die Basketball Bundesliga, wie angekündigt, die LTi GIESSEN 46ers in der offiziellen Abschlusstabelle weiterhin auf Platz 17 und damit als sportlichen Absteiger führen, werden die LTi 46ers Einspruch beim Schiedsgericht der Basketball Bundesliga einlegen.
„Das Regelwerk, insbesondere die Ausschreibung und die Spielordnung, auf Basis dessen wir den Spielbetrieb der Saison 2008/09 aufgenommen haben, regelt unseres Erachtens den aktuellen Fall in eindeutiger, in der von uns vorgetragenen Weise. Es handelt sich hierbei keineswegs um ein ‚Hintertürchen‘, sondern lediglich um die aus unserer Sicht konsequente Auslegung der entsprechenden Regeln, die für alle Teilnehmer bindend sind“, so 46ers-Geschäftsführer Christoph Syring.
Respekt Christoph Syring, in die offene Konfrontation mit der BBL zu gehen. Etwas, was einigen vielleicht auch beim parallel laufenden Wildcardverfahren sauer aufstoßen wird.
Ich halte die Position der Gießener für richtig. Die besseren Gründe sprechen dafür, dass bei einer Situation wie der vorliegenden der technische Absteiger einen sportlichen Absteiger ersetzt. Nördlingen ist 18. Gießen 16.
Kommentiert habe ich dies bereits unmittelbar nach dem Abschied Nördlingens, wo ich schon – verfrüht – Gießen zum Klassenerhalt gratulierte. Dass es nur zwei sportliche Absteiger geben kann, folgt auch nach meiner Interpretation aus der Spielordung und wird gestärkt durch den Usus in nahezu allen Ligen. Ob Gießen Erfolg haben wird? Dies habe ich trotz großen Bedenken bezüglich der Interpretation der BBL bezweifelt, denn es gibt eine scheinbare Regelungslücke. Die Frage, wie sich ein technischer Absteiger nach § 2 Spielordnung zu einem sportlichen Absteiger verhält, bleibt offen. Ich bin gespannt auf den Ausgang des Verfahrens.
In Köln klappte die „mobile Frist“, eine letzlich saubere juristische Lösung, gut. Hier droht der juristische Trick, einfach auf drei Absteiger umzuschwenken und sich dann im Wildcardverfahren jemanden auszusuchen, zu scheitern. Jedenfalls geht es dank der Position Gießens nicht geräuschlos über die Bühne. Ich bin sehr gespannt, wie Jan Pommer bzw. die BBL ihre Position begründet. Das was wir bislang lesen konnten, war dürftig.
….about time!
Vom Usus würde ich nicht ausgehen. Zum einen war es in früheren Jahren im deutschen BB eher Usus bei Rückzügen weitere Zweitligisten bzw. in der 2.Liga Regionalligsten statt sportliche Absteiger nachrücken zu lassen. Nur kam es oft dazu, dass diese auch nicht unbedingt wollten und so gab es dann auch immer wieder sportliche Absteiger, die die Klasse dann trotzdem hielten. Der Hintergedanke ist ja auch recht naheliegend und keine unübliche Meinung: Sportliche Absteiger sollen nicht von wirtschaftlichen Problemen anderer profitieren.
Auf anderen Sportarten übertragen ist es ebenfalls nicht Usus. Die HBL z.B. hatte dieses Jahr auch damit zu tun. Für die 1.Liga wird explizit in den Durchführungsbestimmungen erwähnt, dass Clubs, deren Lizenz entzogen wurde (im Handball bzw. der 1. Liga gibt es kaum Rückzugsproblem), nicht auf die Zahl der sportlichen Absteiger angerechnet wird. Das wurde auch so durchgezogen, denn mit Stralsund stieg zusätzlich zu den 2 Zwangsabsteinern Nordhorn und Essen ein Club zusätzlich ab (auch wenn es so gut wie freiwillig war). Für die 2.Liga ist es etwas anders geregelt, so daß die HBL die Plätze bei freien Plätzen verteilen kann und diese bisher auch meist an die sportlichen Absteiger verteilt hat.
Der Fall Gießen ist freilich isoliert davon gesehen. Es gibt einfach recht klare Hinweise, dass man die Regelung mit dem Hintergrund formuliert hat, Rückzüge vor Saisonende auf die Anzahl der Absteiger anzurechnen. Hauptgrund: Man hätte dann gar nicht erst Konsequenzen für den Zeitraum zwischen Hauptrunde und letztem Finalspiel definieren müssen, sondern dies unter einem Punkt Konsequenzen nach der Hauptrunde zusammenfassen können.
Schöne Gegenrede! Ich glaube, dass es gerade dieser Punkt des „was ist üblich?“ ist, der es Gießen schwer macht, seine Forderung durchzusetzen. Da ist ne Menge Risiko dabei, wenngleich ich deine Einschätzung teile, dass im Kontext des § 2 Spielordnung mehr für als gegen eine Anrechnung spricht. Aber – das brachte ich ja auch so zum Ausdruck – die BBL hat schon klug den schwächsten Punkt der entgegenstehenden Argumentation herausgegriffen.
Nur ein faux pas dürfte unterlaufen sein: Wenn die sportlichen Absteiger erst nach Rechtskraft der Abschlusstabelle feststehen und diese noch gar nicht bekannt gegeben war, dann standen sie eben auch nicht fest, als Nördlingen zurückzog. Nördlingen wäre somit der erste Absteiger der Saison 2008/2009 gewesen.
Bezüglich des Einspruchsprozedere frage ich mich auch nach Lektüre alter „Basketball“-Hefte/Zeitungen in den letzten Wochen wie das heute läuft. Als Mitteilungsorgan wurden dort ja immer die Tabellen mit Einspruchshinweis veröffentlicht. Die Zeitschrift gibt es ja schon seit Jahren nicht mehr und war zudem in den letzten Existenzjahre auch kein offizielles Mitteilungsblatt des DBB mehr und erst recht nicht der BBL. Aber wie läuft das heute ab? Übergabe-Einschreiben an alle? Email-Box im Intranet? DBB-Journal? BBL-Internes Mitteilungsschreiben?
@jochen: alle Beispiele die du bringst, haben einen kleinen Haken. Sie liegen zeitlich vor Installation einer BBL und eines Lizensierungsverfahrens, dass ja per se fast überhaupt nichts mehr mit Sport zu tun hat. Die Lizenzen werden ja jetzt gemäß Lizenzstatut vergeben. Ein fundamentaler Unterschied.
Zitat:
„Sportliche Absteiger sollen nicht von wirtschaftlichen Problemen anderer profitieren.“
Warum soll aber ein Verein, der Spieler einkauft um dem sportlichen Klassenerhalt zu sichern, diese sich aber nicht leisten kann, denen Vereinen gegenüber bevorteilt werden, die „ehrlich“ spielen und nicht Geld ausgeben was sie nicht haben?
Die ganze Angelegenheit wirft (mal wieder) kein professionelles Licht auf die 1. Basketball-Bundesliga…
sehe ich genauso. Giessen bleibt widererwarten drin und mitte der saison geht das spielchen wieder von vorne los… ich sehs schon kommen…
@LG
Wieso wird der Club bevorteilt? Es gibt ja auch noch die anderen Ligamannschaften, die eben nicht sportlich abgestiegen sind. Was sagt denn z.B. der Club, der gerade so nicht sportlich abgestiegen ist? Vielleicht hat dieser sich ja enorm aufgerieben um nicht abzusteigen und nun ist das völlig umsonst, weil er eh nicht abgestiegen wäre?
Schlechtes Wirtschaften schädigt die Ligagemeinschaft und nicht einen Club alleine. Die Konsequenz daraus ist, den Club durch Lizenzentzug zu bestrafen, jedoch nicht einen einzelnen Club dadurch mehr zu helfen als den anderen Clubs. Das wird meiner Meinung nach immer wieder verdrängt, dass in einem einzelnen Spiel einer zwangsabgestiegenen Mannschaft kein Unterschied zu einem normalen Spiel zu sehen ist. Auch ein sportlicher Favorit gewinnt ja nicht automatisch jedes Spiel, wieso soll das isoliert bei anderen Spielen anders sein? Daher ist eine Endtabelle immer sportlich entstanden. Noch problematischer sind eher Titel bei Manipulationen im wirtschaftlichen oder auch in anderen Bereichen. Diese gehören klar entzogen, aber wieso soll dann z.B. automatisch der Tabellenzweite der Meister werden? Wie ich oben eben geschrieben habe, wird mit dem nicht zulässigen wirtschaften Handeln eben die komplette Liga geschädigt und nicht nur ein einziger Club, der hinter dem Zwangsabsteiger in der Tabelle steht.
Das ist übrigens nicht unbedingt 100% meine Meinung. Ich verstehe nur gut das Argument hinter dieser Regel. Insgesamt bin ich da weit neutraler und halte mich eher an das, was vorher vereinbart wurde. Mir fehlt da auch wohl ein Club, bei dem ich Fan bin und für diesen argumentieren würde. Einzig einseitiges Gejammer (das es im BB jetzt nicht unbedingt gibt, aber es in der Handball-Bundesliga bis zum Lizenzentzug von Nordhorn und dem gleichzeitigen Klassenerhalt der jammernden Clubs bzw. deren Fans gab) stört mich in diesem Kontext.
@Didi: LG hat wohl Köln gemeint………und da schließe ich mich in diesem Falle an. Das geht mindestens genausowenig (und war außerdem bereits das 2. Mal in Folge der Fall)!
Köln ist ein sehr gutes Beispiel dafür. Ohne die späten Hammerverpflichtungen von z.B. Jordan und Milosevic wäre der Klassenerhalt (wahrscheinlich) nicht drin gewesen und Giessen wäre eben in der Liga geblieben. Aber man hat verpflichtet, ohne Kohle zu haben, während Giessen niemanden verpflichten durfte ohne BBL-Zustimmung wegen der Mißwirtschaft Anfang der Saison von etwa 400 000 €. Kurz nach den Kölner Verpflichtungen allerdings, die eben nicht die Zustimmung der BBL benötigt haben, wurde von Köln veröffentlicht, dass 600 000 € (!!!) fehlen. Wenn das keine Wettbewerbsverzerrung ist dann weiß ich auch nicht. Und nicht einmal dass man mahnende Worte oder ähnliches von Seiten der BBL zu hören bekommt, und das bei dieser dreisten zeitlichen Abfolge. Bei Köln ist das alles in Ordnung und denen muss geholfen werden. Die Kölner nehmen nur einmal die Worte „deutsche Nachwuchshoffnung“ in den Mund, nennen es „Team Germany“ und werden in den Himmel gelobt was für ein tolles Konzept das sei. Was seit Jahren an anderen Standorten (und damit meine ich nicht nur Giessen!) diesbezüglich vorangetrieben wurde, findet keineswegs eine so hohe Anerkennung wie „Team Germany“.
Und welcher Club wurde jetzt bevorteilt? Giessen ist (laut BBL) draußen, Köln drin. Wie die Saison für Nördlingen gelaufen wäre, wenn mehr am Kader gespart worden wäre und folglich genug Gewinn erwirtschaftet worden wäre, so dass der Verbleib in der BBL sinnvoll erscheint, kann natürlich niemand wissen.
Trotzdem hat bei der Verkündung von Nördlingens Rückzug jeder klar denkende Mensch Gießen an die 16. Stelle gerückt, wurde ja sogar von einigen Medien so publiziert, weil es eben logisch ist und immer so war. Dass die BBL nun ein Hintertürchen gefunden hat 1. 100 000 € abzugreifen und 2. (imho) Bremerhaven in der Liga zu behalten (ich sage nur Spradley, Stimmenkaufveranstaltung, Frosta-Chef, …) ist sowas von unglaublich…
Naja das wurde an anderer Stelle schon mehr als ausgiebig diskutiert, braucht man hier nicht mehr auszuweiten.
„Trotzdem hat bei der Verkündung von Nördlingens Rückzug jeder klar denkende Mensch Gießen an die 16. Stelle gerückt, wurde ja sogar von einigen Medien so publiziert, weil es eben logisch ist und immer so war.“
Falsch. So war es eben nicht immer. In der Vergangenheit (nicht in den letzten Jahren, sondern v.a. in der Zeit 70er-90er Jahre) wurde das eben nicht so gehandhabt. Absteiger aus der 2.Liga mussten z.B. absteigen, Nachrücker kamen aus den Regionalligen. Allerdings verzichteten darauf immer wieder Clubs, so daß man dann reihum ging und fragte, wer denn Lust hätte teilzunehmen. In der Bundesliga war das ähnlich. Konkretes Beispiel ist die Saison 94/95. Damals mussten die beiden schlechtplatziertesten Teams der Nord- und Südstaffel in eine Relegationsrunde (wegen der Aufstockung gab es keinen direkten Absteiger). Paderborn stieg dadurch damals ab und konnte trotz des späteren Rückzuges von Bramsche und Lichterfelde (als Aufsteiger) nicht nachrücken. Weiteres Beispiel Saison 89/90: Sportlich waren Wolfenbüttel und Langen absteigen obwohl zwei Plätze durch die Aufgabe von Saturn/Galatasaray Köln und die Fusion von SSV Hagen und TSV 1860 Hagen zu Brandt Hagen frei wurden. Nachrücker waren Godesberg und Herten.
@jochen: es gibt immer noch das offizielle dbb-journal. außerdem werden amtliche mitteilungen auf der webseite veröffentlicht.
Gut, der DBB ist aber nicht mehr direkt für die BBL zuständig. Auch dürften Webseitenmeldungen wohl auch heutzutage noch nicht ausreichen, um grundlegende Mitteilungen als zugestellt zu werten. Das sieht man auch an der Dürftigkeit der PM auf der BBL-Seite. So wird man Nördlingen wohl schon mitgeteilt haben, wieso der Verzicht anfangs nichts rechtsgültig war.
Es tritt tatsächlich der Fall ein: Giessen klagt sich auf Platz 16 und steigt nicht ab.
Dann kommt die Stunde der Wahrheit: Erfüllung der BBL-Lizenzauflagen.
Nehmen wir mal an, Giessen erfüllt diese nicht. Ist ja in Anbetracht der letzten finanziellen Vorgänge nicht so unwahrscheinlich.
Wäre schon sinnvoller: Erst mal die finanziellen Voraussetzungen von Giessen sehr gründlich prüfen und erst wenn diese eine Lizenz ermöglichen sich mit der Klage um Platz 16 auseinanderzusetzen.
Wäre doch ein Treppenwitz wenn Giessen 16. wird und dann trotzdem nicht in der BBL spielen darf da zu wenig Zaster.
@poldibear: das ist doch schon im Ansatz falsch! Nicht Gießen klagt sich auf Platz 16, sondern die Liga hat die Regeln so gemacht, dass offensichtlich vorgesehen ist, dass in diesem Fall der Zurückziehende 18. wird und der 17. (dann 16.) nicht absteigt. Die Regeln sind von der Liga gemacht und beschlossen. Dann sollten sich auch alle dran halten, oder?
DAS wäre nämlich ein Treppenwitz, wenn man sich die Regeln je nach gusto zurechtschieben könnte.
Welche Mannschaft hier betroffen ist, ist völlig irrelevant und dass ein solcher Schritt gegangen werden muß ist einfach nur traurig. Dieses Szenario war so klar abzusehen wie Kloßbrühe, schade dass es niemand in der Liga in den letzten Jahren für notwendig erachtet hat, das einmal durchzudenken. Darüber solltest du dich aufregen, ich tu´s zumindest, denn das ist echt schwach……
Dass endlich Klarkeit kommt kann nur jedem Recht sein, die Liga hatte ihre Chance, wollte nicht, dann wird halt anders aufgeräumt.
1. Gießen „klagt“ nicht, sondern bemüht das Schiedsgericht um Klärung.
2. Gießen hat die Lizenz für die BBL mit Auflagen erteilt bekommen.
Der Lizenzstatut ist allerdings in dieser Diskussion völlig nachrangig. Denn es geht schlicht nur um die Spielordnung bzw. die spielrechtlichen Konsequenzen nach einem Rückzug. In früheren Jahren gab es zudem auch recht selten Zwangsabsteiger weil die damaligen Vereine viel früher die Reißleine gezogen haben um ihre Existenz nicht zu gefährden. Heutzutage ist die Existenz durch die begrenzte Haftung der Spielbetriebsgesellschaften weitgehend gesichert.
Die von mir genannten Beispiele sind vergleichbar mit einem möglichen Wildcardverfahren, mit der Ausnahme, dass der sportliche Absteiger bzw. völlig unbeteiligte Teams aus tieferen Ligen erst ganz hinten kamen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachrangig war.
Letztlich ist das Kernargument, dass ich bringen wollte die Irrelevanz der vergangenen Gegebenheiten, da nur die aktuell gültige Spielordnung zählt. Die vergangenheit spielt allenfalls bei einem Wildcardverfahren eine Rolle, in dem der Entscheidungsprozeß recht willkürlich abläuft und vom persönlichen Eindruck der Entscheidungsträger geprägt ist.
Die Vergangenheit kann da eine Rolle spielen, wo Regelungslücken in den Statuten ausgefüllt werden müssen. Hier ist eben – da dürften wir einig sein – nicht geregelt, wie viele Absteiger es maximal gibt. Vertrauen darauf, dass es insgesamt „nur“ zwei Absteiger gibt und folglich angerechnet wird bzw. werden muss, können die Gießener aber nur, wenn und weil dies der langjährigen Praxis entspricht. Da es diese Situation in der BBL bislang nicht gab (jedenfalls nicht für den Fall des vom Wortlaut eindeutigen § 2 Abs. 2 Spielordnung), kann man über den Tellerrand schauen. Und die ProB und andere Ligen haben in vergleichbarer Situation anders gehandelt, als die BBL es hier handhaben will.
Hier mal das Interview mit Geschäftsführer Syring.
Link zum Interview
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