Verantwortungsbewusster Rückzug

Die Nördlinger Basketballer sind eine Aktiengesellschaft. Viele Fans Aktionäre – neudeutsch Shareholder. Nun ziehen die Nördlinger fristgemäß vom Spielbetrieb in der BBL zurück. Eine Grübelei darüber, warum dies die richtige Entscheidung ist und eine Auslegung der BBL-Spielordnung, nach der nun Gießen die Klasse gehalten hat.

Die Gerüchte – die der Pressesprecher der Nördlinger am Ende der Hauptrunde dementierte – haben sich bewahrheitet. Nördlingen bekommt zwar den Mindestetat zusammen, verfehlt jedoch die aus eigener Sicht notwendigen Etatziele um in der BBL wettbewerbsfähig zu sein und hinreichend professionelle Strukturen aufzubauen.

Unser Ziel war nicht, den geforderten Mindestetat in Höhe von 1,0 Mio Euro zu erreichen. Das haben wir letzte Saison gemacht und alle im operativen Bereich Verantwortlichen waren sich einig, dass unter diesen Bedingungen keine weitere BBL-Saison stattfinden wird. Wir haben uns einen neuen Zieletat gesetzt, der uns unter anderem ermöglichen sollte, den strukturellen Bereich mit hauptamtlichen Mitarbeiter auszubauen. Den Wunschetat für eine neue BBL-Saison erreichen wir nach Lage der Dinge nicht.

Die Nördlinger haben geackert um den dringend benötigten Hauptsponsor zu überzeugen. Doch der umworbene Hauptsponsor springt aus einem ganz einfachen Grund ab:

Der Bereich Basketball zeigt derzeit zuwenig TV-/Bild- und Printmedienpäsenz.

Dieses Problem kann kein Verein alleine aus der Welt schaffen. Und es ist ein Problem, was seit längerem bekannt ist. Nur mit gemeinsamer Anstrengung kann dies verändert werden. Vielleicht müsste hierfür Geld in die Hand genommen werden, eine Platzierung der vorhandenen TV-Bilder im Free-TV wirklich gekauft werden, wie dies in den Playoffs und ALBA’s Euroleague Top16 erfolgt ist. Wer nur ein wenig mit offenen Augen und Ohren durch die Basketballlandschaft stiefelt, der weiß, dass es auch um die Printberichterstattung schlecht bestellt ist.

Das Nördlinger Management verdient Respekt. Mit dem Mindestetat lässt sich kaum verantwortungsvoll eine BBL-Teilnahme stemmen. Bestenfalls gibt es einen Kampf gegen den Abstieg. Schlimmstenfalls droht bei Misserfolg die Insolvenz, wenn die Erfolgsfans wegbleiben. Das mag der eine oder andere Verein oder eine mehr oder minder privat gehaltene Spielbetriebsgesellschaft in Kauf nehmen, wenn die Mäzenaten den Rücken frei halten. In einer Aktiengesellschaft mit Streubesitz bei der die Fans nicht nur Anhänger sondern auch Anteilseigner sind, kann eine solche Waghalsigkeit kaum eine vertretbare Entscheidung sein. Das Management formuliert es glasklar:

Es soll mit den Giants Nördlingen keine finanziellen Hiobsbotschaften geben wie es sie diese Saison aus der BBL öfters zu hören und zu lesen gab.

Warum ist eine Einstellung wie diese nur so selten? Die spannende BBL-Saison 2008/2009 wurde von den finanziellen Notlagen in Gießen, Köln, Paderborn und Düsseldorf überschattet, im Zweifel griffen die Medien die Krise auf, nicht den Sport. Ich ziehe meinen Hut vor dem Nördlinger Management, dass dem Sport und dem gesicherten Spielbetrieb den nötigen Respekt entgegenbringt.

Auch die immaterielle Rendite dürfte für die Fans bei der nun erfolgenden ProA-Teilnahme größer sein. Der Unternehmenswert eines Basketballteams spiegelt sich wohl nicht nur in der Ligazugehörigkeit, sondern viel mehr darin, ob ein attraktives Produkt geboten wird. Mit ihrer grundsätzlich soliden Fanstruktur und regionalen Förderern sollte dies den Nördlingern gelingen.

Was bedeutet der Rückzug für die BBL?

Das ist eine schwierige Frage. Es hängt davon ab, wie man die Statuten der BBL interpretiert. Es kommen zwei Modelle in Betracht:

  1. Entweder Nördlingen macht mit seinem gegenwärtigen Rückzug den Weg frei für die erste Wildcard der Saison.
  2. Oder sie stehen dank des zeitigen Rückzugs nun als Absteiger fest und Gießen hält daher die Klasse.

Alles hängt von der Interpretation des Begriffs „Ende des Wettbewerbs“ in den Statuten ab, denn nach § 2 Abs. 3 der Spielordnung gilt:

„Verzichtet ein Bundesligist, nach dem letzten Spiel der Hauptrunde bis zum Abschluss des Wettbewerbs oder wird ihm das Teilnahmerecht in diesem Zeitraum gekündigt, so erlischt es ersatzlos. Der freiwerdende Platz wird nicht neu besetzt. Im Übrigen gilt Absatz 2 Satz 4 entsprechend.“

§ 2 Absatz 2 Satz 4 der Spielordnung, auf den verweisen wird, lautet:

„Im Falle des Verzichts und/oder bei Kündigung des Teilnahmerechtes für einen oder mehrere Bundesligisten sind diese sportlicher Absteiger.“

Danach dürfte Nördlingen nun als sportlicher Absteiger (18.)  feststehen.  Die Eisbären sind 17. und Gießen hält als 16. die Klasse. Diese Lösung erscheint m.E. auch daher systematisch logisch, da nur der Absteiger ein sportlichen Teilnahmerecht an der ProA erhält.

Erfolgt der Verzicht erst nach Ende des Wettbewerbs, dann ist die Folge nicht der automatische Abstieg, sondern die Wildcard („nach Maßgabe des LIzenzstatuts“) (§ 2 Abs. 4 Spielordnung).

Dieses ganze Gerüst hat aber einen Haken: Wie definiere ich „Ende des Wettbewerbs“ für die Clubs, die nicht an den Playoffs teilnehmen. Gilt abstrakt das letzte Finalspiel als „Ende des Wettbewerbs“ oder konkret das letzte Saisonspiel des Clubs? Schaue ich mir die Spielordnung an, dann wird der Begriff Wettbewerb immer für die gesamte Saison verwendet, also einschließlich Playoffs. Z.B. die Regel über die Schirikostentragung nimmt die Playoffs extra aus „Wettbewerb“ aus.

Interpretiert man es so, dann können die sportlichen Absteiger ja erst einmal bis längstens zum 25.6.2009, dem fünften Finalspiel hoffen, dass irgendein Team verzichtet…

Gegenmeinungen? Auch in Gesprächen mit Insidern der BBL konnte mir niemand so richtig erklären, ob meine Interpretation stimmt. Wäre ich Gießen, würde ich die Position knallhart vertreten und notfalls einklagen. Es spart 100.000 € für die Wildcard. Der Wortlaut ist m.E. ziemlich eindeutig. An Grünen Tischen wurden schon aussichtslosere Schlachten geschlagen. Aber das sind nur meine 2cent aus der Perspektive eines Tribünenfans…

[update] Pommer sagt gegenüber Welt-Online, dass man zunächst abwarten wolle, wi es mit dem MBC, Paderborn, Köln und Hagen weitergeht. Momentan stehe nicht fest, wie groß die BBL 2009/2010 werde.

[update2] Auf Lee’s Corner klingt es so, als sei der Verweis in § 2 Abs. 3 letzter Satz auf § 2 Abs. 2 Satz 4 ein redaktionelles Versehen und gemeint sei, dass dann die Wildcardregelung des § 2 Absatz 4 Satz 2 gelte. Tja, redaktionelles Versehen hin oder her. Der Wortlaut des im Netz stehenden Status verweist klar auf Absatz 2 Satz 4. Aus der Ferne kann man das nicht klären, da müsste man sich die Entstehungsgeschichte der Norm ansehen.

6 Gedanken zu „Verantwortungsbewusster Rückzug

  1. Das ist sehr schade für Nördlingen. Fand den Verein und die Fans sehr sympatisch. Und das es ein Derby ohne stress geben kann haben Ulmer und Nördlinger eindrucksvoll bewiesen. Schade – viel Glück in der ProA…

  2. Dieser angebliche redaktionelle Fehler ist doch blanker Unsinn.
    Wenn dieser letzte Satz des §2 Abs.4 and dieser Stelle, nämlich am Ende des Absatzes3, gewollt gewesen wäre, dann hätte man ihn genau dorthin geschrieben.
    Es ist nicht vorstellbar, daß in einem §2 Absatz3 auf einen Einzeiler in einem nachfolgenden (!!!) Absatz4 verwiesen wird. WENN, dann wäre das höchstens umgekehrt. Logischerweise müßte der Satz dann in Absatz3 am Ende ausformuliert sein und WENN, dann im Absatz4 nach oben verwiesen werden.

    Auch das würde man aber nur tun, wenn es ein komplexer Sachverhalt wäre. Es besteht eine Verpflichtung Gesetzestexte lesbar zu machen. Da es sich um einen kurzen und simplen Einzeiler handelt, hätte man ihn an beide Enden von Absatz3 und Absatz4 gestellt und zwar nicht als Verweis sondern ausformuliert.

    Auch ist es vollkommen unüblich innerhalb eines Paragraphen unter den jeweiligen Absätzen Querverweise vorzunehmen.

    Liebe Grüße, moma

    P.S.: Das hier sind redaktionelle Fehler ;-) : „auf den verweisen wird“ und „wi es mit „

    • @moma… du bringst es auf den Punkt.

      Und was „Abschluss des Wettbewerbs“ angeht, ist die BBL-Ausschreibung deutlich. Dort wird in Ziff. 5. der „Bundesliga-Wettbewerb“ definiert mit seinen vier Teilwettbewerben Hauptrunde, VF, HF, Finale.

      Hätte man in § 2 Abs. 3 Spielordnung einen bestimmten Teilwettbewerb des Gesamtwettbewerbs, der bis zum Finale reicht, gemeint, hätte man dies formulieren können bzw. müssen.

  3. @gruebler
    Richtig und das stand daher bei mir gar nicht zur Debatte ;-)
    Die Begriffe „Wettbewerb“ und „Wettbewerbsende“ bzw. „Ende des Wettbewerbs“ werden meiner Meinung nach so stringent und eindeutig benutzt, daß ich hier an dieser Stelle keine Notwendigkeit sah, Gehirnschmalz in dubiose Auslegungsmöglichkeiten zu investieren ;-)

    Nicht alles was man interpretieren kann, möchte auch interpretiert sein.

    Liebe Grüße von der moma :-)

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