Die modifizierte 6+6-Quote der Liga bis 2020

Im Rahmen der Ligatagung zum Saisonbeginn hat die Beko BBL ihre Quotenregelung modifiziert. Die Grundentscheidung lautet, dass das Modell mit sechs internationalen und sechs deutschen Spielern bis 2020 beibehalten wird.

Allerdings, dies ist jedenfalls für mich nach der Starrköpfigkeit der Liga in dieser Frage eine Überraschung, hat die Liga zusätzlich eine Home-Grown-Player Quote eingeführt. Bekanntlich knüpft die Quotenregelung (§ 7 Abs. 2 der Spielordnung (SO)) bislang daran an, ob ein Spieler Deutscher im Sinne des Art. 116 GG ist. Nun ist in § 7 Abs. 3 SO folgende neue Regelung hinzugekommen:

Spieler i. S. d. § 7 Abs. 2, die die nachstehend genannten Bedingungen erfüllen, werden im Wettbewerb der 1. Bundesliga und im BBL-Pokal deutschen Spielern im Sinne des Art. 116 Grundgesetz gleichgestellt: a) durchgängige Teilnahmeberechtigung von mindestens drei Jahren im Jugendbereich (JBBL und/oder NBBL) für den Bundesligisten bzw. seinen Kooperationspartner vor Beantragung einer Teilnahmeberechtigung in der BBL, b) der Spieler beantragt bei dem Bundesligisten bzw. dem finanziellen Träger des Jugendbereichs (JBBL/NBBL), für den er bereits eine Teilnahmeberechtigung im Jugendbereich hatte, eine Teilnahmeberechtigung für die BBL, die auf einem mindestens zwei Jahre ununterbrochenen, gültigen Vertrag beruht.

Übersetzt aus dem Juristensprech bedeutet es: Wenn der Spieler in NBBL/JBBL drei Jahre gespielt hat und dann unmittelbar einen Profivertrag beim gleichen Club bekommt, gilt er als Deutsch. Dies gilt ab sofort und ausweislich der Regelung auch für Lebenssachverhalte, die bereits in der Vergangenheit abgeschlossen sind.

Dass es aber Spieler gäbe, für die sich jetzt bereits eine Veränderung ergeben könnte, wüsste ich nicht. Auf Anton Gavel passt es nicht. Die JBBL oder NBBL gab es damals noch nicht. Endet der Profivertrag aber innerhalb der ersten zwei Jahre, entfällt die Gleichstellung ersatzlos. Der Spieler ist an den Ausbildungsverein gebunden. Nach Ablauf der ersten zwei Jahre dürfte er dann aber wechseln dürfen. Ob Leihgeschäfte funktionieren, vermag ich nicht zu beurteilen. David Hein nennt es ein „incentive to stay with the club over the long haul„, und stellt zugleich fest:

At the moment, no one in the Beko BBL who would qualify to be a „home grown“ player, who also retains this status for the rest of the career in Germany, even if they move to another club after the five seasons.

Endlich eine Gleichstellung aller hier ausgebildeten Spieler, könnte man meinen. Sogar ohne Begrenzung auf den Anwendungsbereich der europäischen Freizügigkeit, sondern wirklich unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Nicht nur Anton Gavel und Robin Smeulders unterfallen dieser Quote, sondern auch Russen, Serben, Bosnier, US-Amerikaner, Nigerianer und Türken. Jan Pommer begründete diesen Schritt damit, dass man im Nachwuchsbereich einen Zuzug von talentierten Spielen zum Zwecke der Ausbildung sehen würde. Das kann ich mangels Kenntnis der NBBL/JBBL-Teams nicht beurteilen.

Aber dass unsere Scouts jetzt durch Turnhallen in serbischen Bergdörfern und die Freiplätze Afrikas ziehen würden, ist wohl eher unwahrscheinlich. Schließlich ist schon die Präsenz auf den großen Veranstaltungen nicht übermäßig ausgeprägt. Eine weitere Tücke liegt übrigens im Detail. Mitnichten stellt die Liga – wie ich bei der Lektüre der Pressemitteilung glaubte – Home-Grown-Player den Deutschen gleich. Schaut man in die Wettbewerbsausschreibung für den Ligaspielbetrieb, findet sich dort folgendes:

In jedem Spiel können bis zu zwölf (12) Spieler auf dem Spielberichtsbogen (SBB) aufgeführt und eingesetzt werden. Jede Mannschaft muss mit jeweils mindestens zehn (10) spielfähigen Spielern antreten. Alle auf dem SBB aufgeführten Spieler müssen bei Spielbeginn spielbereit sein. Im Wettbewerb 2014/2015 ist je Spiel eine Mindestanzahl an spielfähigen deutschen Spielern im Sinne des Art. 116 GG auf dem Spielberichtsbogen (SBB) wie folgt aufzuführen: 10 Spieler auf dem SBB: mindestens vier (4) deutsche Spieler im Sinne des Art. 116 GG, wobei maximal ein Spieler im Sinne des § 7 Absatz 3 BBL-SO eingesetzt werden darf. 11 Spieler auf dem SBB: mindestens fünf (5) deutsche Spieler im Sinne des Art. 116 GG, wobei maximal ein Spieler im Sinne des § 7 Absatz 3 BBL-SO eingesetzt werden darf. 12 Spieler auf dem SBB: mindestens sechs (6) deutsche Spieler im Sinne des Art. 116 GG, wobei maximal zwei Spieler im Sinne des § 7 Absatz 3 BBL-SO eingesetzt werden dürfen.

Maximal zwei Spieler dürfen also Nicht-Deutsche-Home-Grown-Spieler sein. Anders herum formuliert: Weiterhin müssen im 12er-Kader mindestens 4 Spieler deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 GG sein. Ich halte dies bekanntlich für europarechtlich unzulässig.

Die Änderung ist im Übrigen ein guter Schritt. Menschen, die konkret vor Ort in den Nachwuchsmannschaften aufgewachsen sind und keinen deutschen Pass haben, werden gegenüber solchen privilegiert, die anderswo ausgebildet worden sind. Es ist ein richtiges Bekenntnis zur Nachwuchsarbeit ohne Ansehung der Staatsangehörigkeit. Wie eine Halle tobt, wenn der eigene Nachwuchsspieler bei den Großen ankommt, konnte man Donnerstag in Berlin erleben. Genau das ist ein legitimer Zweck einer Quote.

Warum die Liga aber trotz des laufenden Verfahrens gegen die Spanische Quotenregelung an der Staatsbürgerschaft festhält, verstehe ich nicht.

Mehr Texte zur Quote gibt es in diesem Blog. Meine Bewertung der Entwicklung seit 2009 kann im aktuellen BIG Sonderheft nachgelesen werden

PS: Es werden sich sicherlich Fragen ergeben. Auf Facebook gibt es die ersten. Stellt sie in den Kommentaren und wir werden hier versuchen, sie zu beantworten.

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