Nebenwirkungen der Quote: Einbürgerung statt Freizügigkeit

Robin Smeulders

Robin Smeulders

Oldenburg meldete soeben die erste Verpflichtung eines deutschen Spielers für die Quote. Es ist ein guter Deal: Robin Smeulders kommt für 2 Jahre (plus Option) an die Hunte. Smeulders, das klingt doch nach Tulpen und

Käse? Richtig, bislang lief er für unsere europäischen Nachbarn in Oranje auf. Ich freue mich über die Verpflichtung eines guten College-Absolventen aus Portland, nehme diese Geschichte aber zum Anlass mal wieder über die Art und Weise der Implementierung der Deutschenquote zu diskutieren.

Robin Smeulders ist laut Wikipedia Sohn einer Österreicherin und eines Niederländers und besitzt gegenwärtig die niederländische und die österreichische Staatsbürgerschaft. Robin Smeulders ist in Braunschweig oder Münster (je nach Quelle), in Deutschland aufgewachsen und hat bereits zwei Jahre bei der SG Braunschweig (2004-2006) in der 2. Basketball Bundesliga Nord gespielt.

Jetzt teilen die EWE Baskets mit, dass er die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wird. Mir soll das recht sein, ich habe überhaupt nichts gegen Einbürgerungen, doch zeigt es auch eine Nebenwirkung der gegenwärtigen Quotenregelung.

Ein Europäer, eigentlich in der Wahl seines Arbeitsortes durch Art. 45 des AEUV (aka: EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon) geschützt, nimmt die deutsche Staatsangehörigkeit in dem Moment an, in dem er vom College in den Profisport wechselt.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit soll den Zugang der Arbeitnehmer zu einer Beschäftigung in der Europäischen Union gewährleisten. Bei mir aber erwächst hier der Eindruck, dass die Deutschenquote, so wie sie gegenwärtig ausgestaltet ist, sich als Zugangsbeschränkung, als Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit erweist.

Wenn ich hier durch das großartige Europarechtslehrbuch von Gráienne de Burca und Peter Paul Craig blättere, dann lese ich:

The Court [European Court of Justice] has repeatedly emphasized the central importance of the principle of freedom of movement and nondiscrimination on grounds of nationality. The Article represents an application … of the general principle, that „within the scope of application of this Treaty … any discrimination on grounds of nationality shall be prohibited“.

Unter anderem im Bosman-Urteil hat der EuGH deutlich gemacht, dass diese Grundsätze nicht nur zwischen Staat und EU-Bürgern gelten, sondern
auch für Sportverbände und damit wohl auch die Ligen:

Prohibition of such discrimination does not only apply to the action of public authorities but extends likewise to tules of any other nature aimed at regulating in a collective manner gainful employment and the provision of services…

Natürlich können die Motive Smeulders nunmehr einen deutschen Pass zu beantragen auch gänzlich unabhängig von seiner sportlichen Zukunft sein. Doch ich mag hier nicht an den Zufall glauben. Hätte Oldenburg ihn auch ohne den deutschen Pass verpflichtet? Der deutsche Basketballmarkt ist innerhalb der EU einer der großen Nachfrager. An dem Beispiel Smeulders drängt sich der Eindruck auf, dass Arbeitnehmerfreizügigkeit hier wegen der Quote nicht gewährleistet wird. Ein Verstoß gegen grundlegende Prinzipien des Europarechts liegt in der Luft. Manager und Trainer sagen offen, dass die Nachfrage nach Spielern mit deutschem Pass gestiegen ist, aber eben nur nach diesen.

Der Bonner Generalanzeiger berichtet über die diesbezüglichen Wahrnehmungen von Stefan Koch. DerWesten zitiert Oliver Herkelmann:

Dies [Die Verpflichtung eines deutschen Leistungsträgers] ist fast unmöglich angesichts der explodierenden Preise für gute deutsche Spieler. Es gibt nicht mehr so viele davon, weil sie zuletzt von Ausländern verdrängt worden sind. Die Idee, den Anteil deutscher Spieler wieder zu vergrößern, ist gut. Aber es wird dauern, bis sich der Markt wieder einpendelt.

Ich möchte dabei aber betonen, dass ich den Oldenburgern keinen Vorwurf mache, der größer als der ist, der ich der Liga als Ganzes machen würde. Sie halten sich nur an die Regeln, wie sie bestehen und gehen damit um.

Smeulders ist ein weiteres gutes Beispiel dafür, dass wir diese rechtlichen Probleme nicht hätten, wenn die BBL aus dem Streit der UEFA mit der EU-Kommission gelernt hätte und eine europarechtlich zulässige Quotenregelung verwendet hätte.

Seit ich angefangen habe zu bloggen, streite ich für eine home grown players Quote. Home grown players sind nach UEFA-Definition Spieler, die vor ihrem 21. Geburtstag vier Jahre in einem Club des nationalen Verbandes ausgebildet worden sind. Das ist bei Schmeulders, der in Deutschland aufgewachsen ist und zuletzt in der 2. Basketball-Bundesliga Nord bei Braunschweig gespielt hat, der Fall.

Bei einem zweiten Spieler gab es zuletzt eine ähnliche Debatte. Es geht um Anton Gavel. Dort sagte die Bamberger Gerüchteküche, dass Tono nächste Saison vielleicht als Deutscher im Sinne der Quote auflaufen soll.

Anton Gavel ist das Paradebeispiel dafür, worin der Unterschied zwischen einer „home grown players“-Quote und der bestehenden Positivquote für deutsche Staatsangehörige i.S.d. Art. 116 GG besteht. Anton wurde vor seinem 21. Geburtstag mindestens vier Jahre in Deutschland und bei Vereinen des DBB ausgebildet, ist aber kein deutscher Staatsbürger. Nach UEFA-Statuten würde er als „home grown player“ gelten. Deutscher im Sinne der BBL-Statuten ist er nicht.

Die entsprechenden Regelungen – so wie sie in der gegenwärtig zuende gehenden Spielzeit lauten – sind:

§ 8 Ausländerregelung (Spielordnung)
(
1) Ausländer im Sinne dieser Ordnung ist, wer nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU ist.
(2) Jeder Bundesligist darf uneingeschränkt Ausländer i. S. d. § 8 Abs. 1 einsetzen. Das Nähere regelt die Ausschreibung für die jeweiligen Wettbewerbe.
(3) Spieler, die als Jugendliche nicht als Ausländer behandelt wurden, werden auch als Senioren nicht als solche behandelt. Dies gilt auch für Spieler die im Bereich des DBB als Jugendliche nicht als Ausländer behandelt wurden.

Alles supi, könnte man meinen. EU-Bürger wie Tono und Smeulders gelten nicht als Ausländer. Doch ist in der Spielordnung eben nicht unsere Deutschenquote geregelt.

Die Ausschreibung, durch die die Deutschenquote installiert wird, ist dann ganz eindeutig und verwendet bekanntermaßen eine andere Regelungstechnik und zwar eine Positivquote, die bei Verstößen mit Ordnungsstrafen (bis zu 15.000 € pro Spiel, aber keine Spielverlustwertung) sanktioniert ist.

Für den MMB (4.1.) Im Zeitpunkt der Meldung, gem. Ziffer 4.1 Satz 2 müssen mindestens vier (4) deutsche Spieler im Sinne des Art. 116 GG auf dem MMB aufgeführt sein.

Für den SBB (4.2): Im Wettbewerb 2009/10 sind je Spiel mindestens vier (4) spielfähige deutsche Spieler auf dem Spielberichtsbogen (SBB) aufzuführen. Bei Verstößen wird gemäß Beko BBL-Strafenkatalog eine Ordnungsstrafe ausgesprochen.

Deutscher im Sinne des Art. 116 GG ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ich glaube nicht, dass man „Deutscher“ in 4.1 und 4.2 ernsthaft unterschiedlich auslegen kann.

Da gibt es wenig dran zu deuteln. Bambergs einzige Möglichkeit wäre sich hier mit der Liga anzulegen und notfalls juristisch durchzustreiten, dass diese Art der Quote die „home grown players“ bzw. EU-Ausländer benachteiligt unzulässig ist. Ich würde mich freuen, wenn die Bamberger es täten, und nicht den Weg einer Einbürgerung gehen würden.

Dass ich ein Verfechter der eher nicht diskriminierenden home grown players-Quote bin und die Deutschenquote für potentiell europarechtsrechtswidrig halte, kann man hier im Blog in mehr als zwei Dutzend Beiträgen zur Quote nachlesen.

Vor diesem Hintergrund bekommt Luka Pavicevic alter Spruch „Die BBL ist eigentlich keine europäische Liga“ eine ganz andere Bedeutung. Nein, die BBL ist wahrlich nicht europäisch, sie tritt mit ihrer Deutschenquote europäische Prinzipien mit den Füßen und scheint in dieser Frage mit ihrer Passquote in überkommener Nationalstaaterei verhaftet. Ich will Spieler wie Smeulders und Gavel in der Liga, weil es Spieler sind, die hier ausgebildet wurden, die zu einem guten Teil ein Eigengewächs des deutschen Basketballs sind, aber nicht nur dann, wenn sie einen deutschen Pass haben und erst recht nicht nur deswegen.

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28 Gedanken zu „Nebenwirkungen der Quote: Einbürgerung statt Freizügigkeit

  1. Mike Koch philosophiert da im GA, gruebler! ;)

    Ansonsten kann ich die home-grown-players-Quote nur unterstützen. Nicht nur in der BBL sondern auch in den unteren Ligen. Beispiel hier auch Savo Milovic.

  2. Abgesehen davon, dass ich auch lieber Home Grown hätte:

    Kann man die zitierten Ordnungen nicht auch dahingehend lesen, dass der Verein so viele Ausländer beschäftigen kann, wie er möchte? Er muss halt nur vier auf den MMB bzw. SBB schreiben. Aber schränkt das die Freizügigkeit des Spielers ein? Ich meine, man schränkt den Verein ein, wen seiner Angestellten er auf seine Bögen schreibt. Aber es schränkt doch erstmal den Spieler nicht ein, wo er beschäftigt werden darf.

    • Jein, diese Argumentation ist zwar prima facie zutreffend, doch ist auch die Gesamtzahl an meldefähigen Spielern auf dem Mannschaftsmeldebogen begrenzt. Man kann daher das daher wohl nicht trennen. Zudem ist m.E. eine rechtliche Beeinträchtigung nicht nötig, solange nur eine faktische oder wie hier intendierte Beschränkung des Zugangs zum Arbeitsmarkt feststellbar ist.

  3. Gerade mit dem Bosman-Urteil habe ich mich schon vor einigen Wochen beschäftigt und mich gefragt, wie sich die Quote in der Bundesliga rechtlich auswirkt.
    Man spricht bei Gavel nicht von einem Ausländer. In § 8 Absatz 2 Satz 1 heißt es, dass man Ausländer beliebig einsetzen kann. In Satz 2 heißt es, dass das Nähere dazu in der Ausschreibung geregelt wird. Das Nähere wozu? Zu den Ausländern? Wenn man aber von Gavel nicht als Ausländer ausgeht, wieso wird ihm aber aufgrund der Ausschreibung eine Einschränkung gesetzt? Oder versteh ich irgendwie den Zusammenhang falsch?

    • Die BBL regelt die Frage der Ausländerbeschränkung zweistufig.

      – Es gibt nach der Spielordnung keine Ausländerbeschränkung.
      – ABER: Es müssen zukünftig vier bzw. fünf Deutsche im Sinne des Art. 116 GG auf MMB und SBB stehen, das ist „das nähere regelt die Ausschreibung“
      – Letzteres ist im Falle des Verstoßes mit ganz erheblichen Strafen sanktionsbewährt und stellt m.E. so eine indirekte Diskriminierung von Angehörigen der EU-Staaten dar.

      Für weitere Informationen bitte einmal hier den Text der Europäischen Kommission lesen und diesen Blogpost von mir.

  4. Mit den Home Grown Player wäre man aber nur einen Schritt weiter – und beim nächsten Schritt gibt es immer noch eine Benachteiligung. Auf welcher Basis soll ein Spieler mit „nur“ einer deutschen Basketballausbildung jemandem vorgezogen werden, der „sogar“ in Serbien, Spanien oder den USA ausgebildet wurde? Warum soll ein Nadjfey oder ein Ensminger in Gewisser Hinsicht schlechter gestellt sein als ein Hartenstein oder ein Kruel? Letztendlich soll man den am besten Qualifizierten einstellen, um nicht zu diskriminieren.

    Gleichwohl hat die Liga ein Interesse daran, nicht einfach nur eine amerikanische Minorleague irgendwo in Europa zu sein, die den Durchlauferhitzer für Südeuropa macht. Ein Teil einer notwendigen beruflichen Qualifikation eines BBL-Spieler wäre z. B. als _Interviewfähiges Deutsch_. Ein vertretbarer Qualitätsstandard könnte dann 9 oder 10 von 12 sein.

    Desweiteren hat die Liga dann ein (nicht im geringsten diskriminierendes) Interesse an ausgebildeten Spielern. Deutschland ist nun ein Land, in dem Wirtschaftunternehmen sich selbt an der beruflichen Ausbildung beteiligen und dies nicht nur dritten wie z. B. Universitäten überlassen. Warum sollte das bei der BBL und ihren Teams anders sein? Ein Teil wäre die Ausbildung im Spielbetrieb. Ein Ausbildungsplan sähe zwei oder drei U22 oder U24 Ausbildungsplätze vor, die jedes BBL-Team vorhalten muß – incl. einer vertretbaren Spielzeit. Danach muß sich dann jeder Jungprofi im Wettbewerb selbst durchbeißen.

  5. @Grueber: Das ist dem EU Recht und der indirekten Diskriminierung sehe / lese ich genauso.

    Weiß jemand, wie genau das in Südeuropa geregelt ist?
    Da gibt es meines Wissens nach irgendeine 3+3 Regel mit Beschränkungen auf 3 Amis und 3 EU (da bin ich mir nicht sicher, wie genau das aussieht) Spieler.

    Grüße

  6. Es ist lächerlich, wie schon jetzt mithilfe von Einbürgerungen versucht wird, aus „Ausländern“ „Deutsche“ zu machen.
    Das ist nicht anders wie ehedem, als aus Amis plötzlich Iren, Griechen oder andere Europäer wurden, damit die nicht unter die original Ami-Quote fielen.
    Wo sollten die vielen nun benötigten einheimischen Spieler auch her kommen, sie waren kaum vorhanden, nun werden sie halt eingebürgert.

    Wenn das Beispiel Schule machen sollte -und es wird es wohl tun – dann wird das nichts mit der angepriesenen „Deutsche Spieler“-fördern-Sache. Dann werden Spieler gesucht, die sich schnellst möglich einbürgern lassen.

    Mit der GG-Auffassung von „Deutschen“ als Deutschen Spielern in den MMB/SBB stellt sich die BBL und der DBB sehr weit ins Abseits.

    Und Klagen von Betroffenen wird es auch nicht lange dauern.

    • Schnorri, das ist mir zu undifferenziert. Denn sowohl Gavel als auch Smeulders sind Spieler, die in Deutschland – nicht nur sportlich – aufgewachsen sind. Ich halte es für richtig, Nachwuchsarbeit ohne Ansehung des Passes zu fördern. Das funktioniert mit der gegenwärtigen Quote nicht. Meines Erachtens ist in diesen Fällen eine Einbürgerung überflüssig wie ein Kropf. Wenn der Spieler es aus anderen Gründen will, gut. Aber damit er in der BBL nen Job bekommt? Ein klares Don’t.

      Dennoch hast du mit einem Recht, Ahnenforschung statt Nachwuchsarbeit werden wir sicherlich auch wieder sehen.

      Klagen? Bis zum EuGH dauert es ewig, du glaubst doch nicht, dass die Sportgerichtsbarkeit ihren Verbänden/Ligen ein Bein stellt? Zudem gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter… wenn Wolle Heyder das nicht für Tono durchficht, glaube ich nicht dran. Nicht vergessen, dass auch Jean-Marc Bosman, der Namensgeber des maßgeblichen Urteils, danach nie wieder einen Job als Fußballer fand (Dieses Interview auf worldsoccer.com bringt interessante Einblicke). Ich hoffe da eher noch auf Einsicht.

    • Hier muss sich ein EU-Bürger in D einbürgern lassen, damit er eine reelle Chance auf ein Beschäftigungsverhältnis in D hat, obwohl er hier tatsächlich auch lange gelebt hat. Das mag beim europaweit einzigartigen deutschen Beamtenwesen noch eine gewisse Berechtigung haben, bei einer zeitlich begrenzten Beschäftigung wie im Profisport weithin üblich wohl nicht.

      Da braucht ein Klageberechtigter eben wegen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU eben nicht mehr bis zum EUGH zu gehen, weil das doch längst entscheiden ist. Im Ernstfall braucht man auch nicht alle deutschen Instanzen durchschritten haben, um beim EUGH anzukommen.

      Daher können doch schon deutsche Gerichte unter Hinweis auf europäische Normen diese Sache bescheiden, oder nicht?

      Wenn ich schon die (neuen) RL-Richtlinien mit den Quoten sehe, dann wird mir schlecht. Ich kenne ja niemanden von denjenigen, die das so entschieden haben.
      Diese Entscheidung kann aber nur am Wirtshaustisch früh morgens beim Abräumen gefunden worden sein. Nüchtern kann sowohl diese, als auch die BBL-Lösung nach Art 116 GG nicht zustande gekommen sein.

  7. Ich gebe dir in allem Recht, dass die „Deutschenquote, so wie sie gegenwärtig ausgestaltet ist, sich als Zugangsbeschränkung, als Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit erweist.“
    Genau so ist es. Diese Regelung ist rechtswidrig. Es reicht allerdings nicht, wenn ein Heyder das „durchficht“, denn das muss Herr Gavel schon selbst machen, denn nur wenn man selbst davon betroffen ist, kann man auch dagegen klagen, leider. Das wird, wie du im letzten Kommentar schon sagtest, wohl noch lange dauern…

    • Sehe ich ähnlich. Spielordnung und Ausschreibung ist durch die zuständigen Gremien der BBL abgenickt worden, folglich dürfte eine Klage dagegen erfolglos sein. Das Verfahren ist satzungskonform und kann daher von einer Minderheitsmeinung nicht einfach so angegriffen werden. Vielmehr sind dann eben Spieler gefragt, die davon betroffen sind und dagegen vorzugehen.

  8. Pingback: 10 Minuten zu wenig « Euroballer's Blog

  9. Mal ein paar lose Gedanken von mir zum Thema Deutsch-Quote, Homegrown-Players, EU-Recht, etc.:

    Zunächst einmal bin ich auch kein Freund der wahllosen Einbürgerungen, wie sie jetzt sicherlich bei manchen Spielern erfolgen werden. Allerdings hat sich da allein rechtlich im Vergleich zu früheren Jahren schon einiges geändert, weshalb es vermutlich nicht mehr ganz so ausarten wird. Besonders phantasievoller Ahnenforschung schiebt das natürlich trotzdem keinen endgültigen Riegel vor und deshalb finde ich die Formulierung im BBL-Regelwerk auch eher suboptimal, gerade weil sie eben teilweise deutsche Spieler hervorbringt, welche im Nachhinein nicht einmal uneingeschränkt für die deutsche Nationalmannschaft spielberechtigt sind.

    Die Variante Homegrown-Players scheint je nach Standpunkt auf den ersten Blick ganz verlockend. Man erspart sich viele Probleme in Sachen EU-Recht und gibt jedem EU-Bürger die Chance, dort uneingeschränkt mit Profisport Geld zu verdienen, wo er auch ein Stück weit aufgewachsen, sprich kulturell verwurzelt ist. Es wäre, wie es Gruebler so schön ausdrückt, ein Schritt gegen die „überkommene Nationalstaaterei“.

    Aber das ist in meinen Augen nur die eine Seite der Medaille. Die andere, eher schattige, ist, dass infolge solcher Homegrown-Regelungen künftig einfach noch mehr Kinder und Jugendliche von großen, ausländischen Sportvereinen eingekauft, aus ihren Familien und dem gewohnten Umfeld gerissen bzw. von raffgierigen Eltern weggeschickt werden und so sie es denn nicht bis zum Profisportler schaffen, plötzlich ganz alleine dastehen. Bei allen Wünschen, den EU-Regularien irgendwie gerecht zu werden, sollte meiner Meinung nach immer noch die Menschlichkeit, bzw. das ungezwungene „Menschsein“ im Vordergrund stehen und hierfür sehe ich durch ein Homegrown-Players-Modell doch eine erhebliche Bedrohung. Entsprechende Beispiele liefert der europäische Fußball bereits zuhauf und es kann nicht im Sinne guter Menschen sein, mit der strikten Einhaltung anti-diskriminierender EU-Gesetze plötzlich auf einer anderen Ebene massive Gefahren für das Wohl seiner Mitbürger zu schaffen.

    Ein weiteres Problem, welches ich persönlich als grundsätzlicher Deutschquoten-Befürworter mit jeglichen Einbürgerungen und Homegrown-Ideen habe, ist Folgendes:
    Meiner Meinung nach sollten Ausländerbeschränkungen, welcher Art auch immer, zu allererst bewirken, dass mehr Spieler, die uneingeschränkt für die deutsche Nationalmannschaft spielberechtigt sind, eine größere Chance auf Einsatzzeiten in der BBL, ProA und ProB haben. Dieser Grundgedanke, in erster Linie potentielle deutsche Nationalspieler zu fördern, widerspricht sicherlich ein Stück weit den „europäischen Ideen“ und natürlich auch der aktuellen Gesetzeslage. Nur bin ich eben der Ansicht, dass EU-Recht, welches in der normalen Wirtschaft durchaus seine Berechtigung hat, nicht uneingeschränkt auf den Profisport übertragen werden kann bzw. sollte.

    Denn, so komisch das vielleicht klingen mag, es gibt nun mal keine Europameisterschaft der Autobauer, keine Weltmeisterschaft der Chemiefabrikanten oder Olympische Spiele für Stromerzeuger, wo die jeweiligen Konzerne mit einer rein einheimischen Belegschaft gegeneinander antreten müssen und bspw. Mercedes und Renault vor tausenden Zuschauern in der Halle und hunderttausenden am Bildschirm versuchen, das schönste Auto zu bauen. Auch gibt es keine Fernsehsender, die Millionen dafür ausgeben, um einen Wettkampf zwischen Bayer und Sanofi-Aventis um die schnellste Herstellung einer Kopfschmerztablette zu übertragen. Worauf ich hinaus will – der Nationenwettkampf ist und bleibt ein enorm wichtiger Bestandteil des gesamten Profisports, den man in der Form mit keinem anderen Wirtschaftszweig vergleichen kann. Und um in diesem Nationenwettkampf dauerhaft zu bestehen, sollten irgendwelche Ausländerbeschränkungen eben jenen Akteuren zu Gute kommen, die später auch uneingeschränkt den Adler auf der Brust tragen dürfen. Das mag vielleicht wie „überkommene Nationalstaaterei“ klingen, aber wenn man damit in unserer modernen Welt schon ein zu großes Problem hat, kann man auch gleich alle Nationenwettbewerbe abschaffen. Dann betrachten wir Sport eben als Wirtschaftszweig wie jeden anderen und Vereine als Unternehmen, die dem Zuschauer gegen Eintritt und ohne irgendwelche Beschränkungen einfach bloß bestmögliche Unterhaltung bieten wollen – quasi wie Kino oder Zirkus. Ob dies dann den Reiz von Länderspielen zwischen Deutschland und Frankreich, Italien, England, Spanien oder Holland aufwiegt, lasse ich mal dahin gestellt…

    Noch ein kurzer Gedanke, der mir gerade in den Sinn kommt:
    Will man als Befürworter der Homegrown-Players-Idee nun eigentlich, dass der Sport die Nationalstaaterei überkommt? Warum dann Homegrown-Players und nicht grundsätzlich die Devise, dass jeder EU-Sportler innerhalb der EU uneingeschränkt einsatzfähig ist ? Unabhängig vom Alter und Zeitpunkt des Zuzuges, denn das hat ja trotzdem noch nationalstaaterische Grundzüge.

    Oder will man mit dem Homegrown-Players-Modell einfach nur eine rechtlich abgesicherte Hintertür finden, um die EU-Bestimmungen zu umgehen und irgendwelche Ausländerbeschränkungen durchsetzen zu können? Wenn das Überkommen der Nationalstaaterei aber nun doch keine so elementar wichtige Rolle spielt, warum dann nicht gleich noch einen Schritt weitergehen und Ausnahmeregelungen vom EU-Recht für den Profisport fordern anstatt immer dieses Hickhack bis zum nächsten Bosman-Urteil?

    Hmm, es ist bei diesem Thema wirklich schwierig, alle Interessensgruppen unter einen Hut zu bekommen. Einerseits gibt es die, welche gern das EU-Recht durchgesetzt haben wollen, um Diskriminierung und Nationalstaaterei entgegen zu wirken. Andererseits gibt es jene, die Homegrown-Players befürworten, um bspw. dem kleinen holländisch-österreichischen Jungen, welcher im Kindesalter mit seinen Eltern nach Deutschland zog, die Möglichkeit zu gewähren, uneingeschränkt hier Basketball zu spielen – also in der Wahlheimat seiner Eltern wirklich alle Chancen zu haben. Dann gibt es noch welche wie mich, die sich gern eine größere Förderung potentieller deutscher Nationalspieler wünschen und solche, die dem entgegen halten, dass gewisse Menschen eben einfach ein Recht auf Einbürgerung, also auf „Naturalisierung“ haben. Und natürlich wollen manche zu allererst, dass den Clubs, deren Geld letztlich über den Tisch waren, möglichst freie Hand bei der Kaderzusammenstellung gelassen wird. Ob man da einen Kompromiss finden kann?

    Wie wäre es denn mit dem Modell 6+2?
    Also 6 „echte Ausländer“ + 2 Homegrown-Player oder naturalisierte Spieler. Das wäre immerhin ein möglicher Ausländerplatz mehr als man ihn jetzt hat, aber gleichzeitig würde die Zahl der Einbürgerungen stark begrenzt, so dass in jedem Team immer noch Spots für Spieler blieben, die auch uneingeschränkt für das Nationalteam auflaufen dürfen. Im konkreten Fall könnte also beispielsweise Bamberg zur neuen Saison einen seiner aktuellen Ausländer auch gegen irgendeinen Homegrown-Player á la Smeulders tauschen, statt zwangsläufig einen Deutschen verpflichten zu müssen. Und den zweiten „Spezial-Spot“ würde halt Gavel besetzen. Bei solche einem Modell könnte man von mir aus auch die nächste Quotenanhebung noch um ein, zwei Jahre verschieben, bis sich die Zahl der guten deutschen Spieler durch JBBL, NBBL und Feldquoten in ProA/B weiter erhöht hat.

    • 6+2 wäre noch immer unvereinbar. Soweit ich es bislang überblicke, sieht die EU-Kommission jede Form der Nationalitätsquote als unvereinbar an, die die Plätze für EU-Bürger begrenzt. Eine Ausnahme ist nur dann davon gegeben, wenn sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung vorliegen. Die Entwicklung von Spielern für die eigene Nationalmannschaft reicht dort, soweit ich es bislang gelesen habe, eben nicht, sondern nur die Nachwuchsarbeit als solche kann als Rechtfertigung herhalten. Natürlich gibt es auch dabei negative Effekte. Aber ich finde es jetzt nicht so schlimm, wenn ein 16jähriger Spieler aus z.B. der Slowakischen Republik nach Deutschland zum Zwecke der Ausbildung (Schule + Basketball) wechselt.

    • Und was ist mit dem 15-Jährigen aus Zentralafrika, dem 14-Jährigen aus Südamerika und dem 13-Jährigen aus Asien? Der 16-Jährige Slowake ist doch jetzt bloß das am schönsten und einfachsten zu verkaufenste Beispiel einer Homegrown-Player-Story. Es ist aber wahrlich nicht das einzig mögliche Szenario und wer auf den Fußball schaut wird feststellen, dass nur die wenigsten Homegrown-Player mit fast volljährigen 16 oder 17 aus einer Grenzstadt des naheliegensten Nachbarlandes zum jeweiligen Großclub gewechselt sind. Also wenn man das Thema schon debattiert, sollte man nicht die Augen vor den Auswirkungen verschließen.

      Und zum Thema, ob 6+2 möglich ist: Dass es laut aktuell gültigem EU-Recht nicht machbar ist, war mir schon klar und genau das habe ich auch geschrieben. ;-)
      Es geht mir vielmehr darum, dass meiner Meinung nach speziell für den Sport Ausnahmeregelungen bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit her müssen, weil eben der Wirtschaftszweig Profisport den enorm wichtigen Teilbereich Nationenwettkampf beinhaltet. Und nur mal am Rande – auf anderen Gebieten gibt es im EU-Recht schon mehr als genügend Ausnahmeregelungen, um bestimmte Interessen einzelner Länder zu wahren. Also müssen wir jetzt nicht so tun, als wäre das EU-Recht ein unantastbares, perfektes Werk, das wirklich jeden EU-Bürger, jedes EU-Land, jeden Wirtschaftszweig und jeden Konzern innerhalb der EU absolut gleichberechtigt und ohne Rücksicht auf reale Gegebenheiten behandelt.

  10. Ohne jetzt alle Kommentare gelesen zu haben.

    Bei Smeulders finde ich die Sache nicht sooo dramatisch aufgrund seiner Vita und hat nichts damit zu tun, dass er nun Oldenburger wird. Ähnliches wird ja im Fussball auch gemacht. Özil, Marin etc pp.

    Ich sehe das Ganze ansonsten auch eher kritsch. Die Einbürgerung von Kaman fand ich z.B

    nicht wirklich richtig, wenn ich ehrlich bin.

    Solange es Quoten gibt,wird versucht werden sie zu umgehen. Man muss einfach aufpassen, dass es im Rahmen bleibt und nicht ausufert.

    • Ich kann mich nur wiederholen, ich habe überhaupt kein Problem damit, dass Smeulders eine Einbürgerung anstrebt. Ich bekomme nur den Eindruck, dass die Quote hier eine sehr unschöne Nebenwirkung hat und halte es für falsch, dass im Falle Smeulders eine Einbürgerung nötig ist.

    • @Gruebler

      Dann habe ich dich falsch verstanden und stimme dir zu.

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